Prämiengutscheine im Rahmen der Bildungsprämie

   Das Lernen im Lebenslauf ist einer der großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die  
   Verwirklichung des Lernens im
Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und
   die Zukunft der Gesellschaft. Dieser Herausforderung zu begegnen, gehört zu den vorrangigen bildungspolitischen Aufgaben.

   Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine
   berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, ist jetzt bundesweit die so genannte
   “Bildungsprämie" eingeführt worden. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von  
   Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem sollen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von
   denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren.

   Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten (Prämiengutschein, Weiterbildungssparen, -darlehen)
   zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung
:

   1. Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu
       versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder
40.000 € bei gemeinsam Veranlagten)
       nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

   2. Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von
    
   Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht
       abgelaufen ist.

   3. Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden.

   Bildungsprämiengutscheine können Sie in ausgewählten Beratungsstellen anfragen. 
   Im Kreis Neuwied steht Ihnen dafür die
Kreisvolkshochschule Neuwied und das Regionale
   Weiterbildungs- und Beratungszentrum
zur Verfügung! Beratungstermine bitte vorab 
   telefonisch ausmachen: Tel. 0 26 31/ 34 78 13 oder 0 26 31/95 07 10!

   Geschäftsstelle: Beverwijker Ring 5, 56564 Neuwied

   Email: kvhs-neuwied@t-online.de oder rwbz@weiterbildung-neuwied.de

   Beratungen und Gutscheine

   Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:

  1. Sie suchen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.
  2. Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
  3. Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
  4. Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die 
    Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.

    Sollte diese Fördermöglichkeit für Sie nicht zutreffen, informieren Sie sich auch über den  
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Weitere Informationen zur Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info

                        

Die Bildungsprämie wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.