
Prämiengutscheine
im Rahmen der Bildungsprämie
Das Lernen im Lebenslauf ist einer der großen politischen und
gesellschaftlichen Herausforderungen in
Deutschland. Die
Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf
ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der
Wirtschaft und
die Zukunft der Gesellschaft. Dieser Herausforderung zu begegnen, gehört zu den vorrangigen
bildungspolitischen Aufgaben.
Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch
private Investitionen in die
persönliche, allgemeine
berufliche Weiterbildung Vorsorge für
eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, ist jetzt
bundesweit die so genannte
“Bildungsprämie"
eingeführt worden. Durch finanzielle Anreize
sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von
Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem
sollen Bildungsausgaben als Investition
verstanden werden - auch von
denen, die bislang noch nicht in ihre
eigene Weiterbildung investieren.
Dies geschieht mit Hilfe von drei
Komponenten (Prämiengutschein, Weiterbildungssparen,
-darlehen)
zur
Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:
1. Einen Prämiengutschein
in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten,
deren zu
versteuerndes Jahreseinkommen derzeit
20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten)
nicht übersteigt. Mindestens die gleiche
Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
2. Mit dem "Weiterbildungssparen"
wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung
von
Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt,
auch
wenn die Sperrfrist noch nicht
abgelaufen ist.
3. Ein Weiterbildungsdarlehen
kann auch bei höheren Einkommen in
Anspruch genommen werden.
Bildungsprämiengutscheine
können Sie in ausgewählten
Beratungsstellen anfragen.
Im Kreis Neuwied steht Ihnen dafür die
Kreisvolkshochschule
Neuwied
und das Regionale
Weiterbildungs- und Beratungszentrum zur
Verfügung! Beratungstermine bitte vorab
telefonisch ausmachen: Tel. 0 26 31/ 34 78 13 oder
0 26 31/95 07 10!
Geschäftsstelle: Beverwijker Ring 5, 56564 Neuwied
Email: kvhs-neuwied@t-online.de
oder rwbz@weiterbildung-neuwied.de
Beratungen und Gutscheine
Das Verfahren
stellt sich im Überblick wie folgt dar:
- Sie suchen
nach vorheriger telefonischer Terminabsprache eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen
einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und
die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt
sind, erhalten Sie einen Gutschein.
- Die
Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel
und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
- Sie buchen
bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung
für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der
Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins
die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes
mit dem Prämiengutschein.
- Der
Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle
Bildungsprämie die
Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.
Sollte
diese Fördermöglichkeit für Sie nicht zutreffen, informieren Sie
sich auch über den 
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Weitere
Informationen zur Bildungsprämie: www.bildungspraemie.info

Die Bildungsprämie wird
gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds
der
Europäischen Union.